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Kommunikation
Information und Kommunikation des Regierungsrates
Die Staatskanzlei ist verantwortlich für die Information und Kommunikation des Regierungsrates.
Information und Kommunikation des Regierungsrates sowie der Verwaltung sind an Verfassungsvorgaben, Gesetze und Verordnungen gebunden. Gemäss dem in der Kantonsverfassung verankerten Öffentlichkeitsprinzip hat jede Person Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Verwaltungsstellen vorhandenen Informationen. Der Regierungsrat informiert von sich aus über seine Tätigkeiten, die von öffentlichem Interesse sind, und nimmt dabei Rücksicht auf die Bedürfnisse der Medien. Im Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der öffentlichen Verwaltung wird die Aufgabe der Information der Öffentlichkeit der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Direktionen übertragen.
In den Aufgabenbereich gehört auch die Betreuung der Medienseite www.medien.zh.ch. Mitteilungen des Kantons werden durch die Staatskanzlei unter www.news.zh.ch veröffentlicht.
Grundsätze
Die Öffentlichkeitsarbeit des Regierungsrates orientiert sich an folgenden Grundsätzen:
- Kollegialitätsprinzip
- Glaubwürdigkeit
- Korrektheit
Die Kommunikation nach aussen dient als Teil der Regierungsarbeit der Durchsetzung und Begründung von Politik. Die Regierungskommunikation umfasst die Kommunikation zwischen Regierung und Parlament sowie die Kommunikation nach aussen und mit den öffentlichen Verwaltungen auf den drei Staatsebenen. Sie umfasst die Aufgaben von Regierung und Verwaltung.

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