Aussenbeziehungen

Die Aussenbeziehungen des Kantons Zürich bestehen aus vielfältigen Beziehungen auf allen Ebenen. Die Staatskanzlei koordiniert diese Beziehungen, im Auftrag des Regierungsrates.

«Aussenbeziehungen» ist der allgemeine Oberbegriff für alle Handlungsformen und das gesamte Bezugsnetz des Kantons nach aussen. Sie können Kontaktpflege, Informationsaustausch, Koordination, Aufgabenvollzug, Interessenvertretung und Interessenwahrung umfassen.

Die Interessen des Kantons Zürich sollen möglichst umfassend gewahrt werden. Dabei ist der Kanton Zürich im föderalen System auf die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und dem Bund sowie anderen Partnern angewiesen.