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Die Staatskanzlei
Die Staatskanzlei ist die zentrale Stabsstelle und ist zuständig für die Rechtsberatung des Regierungsrates. Sie erbringt die juristischen sowie administrativen Sekretariatsdienste. Sie wird vom Staatsschreiber geleitet, welcher der jeweiligen Regierungspräsidentin oder dem jeweiligen Regierungspräsidenten unterstellt ist.
Die Staatskanzlei signiert Erlasse des Regierungsrates mit dem Staatssiegel. Erst dieser Akt zusammen mit der Unterschrift des Staatsschreibers macht den Erlass zum offiziellen Dokument des Regierungsrates.
