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Übersicht über die am 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Erlasse
22.12.2011 - Medienmitteilung
Nebst zahlreichen Erlassen, die im Laufe des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind, treten am 1. Januar 2012 sechs neue Gesetze in Kraft, darunter das Finanzausgleichsgesetz und das Spitalplanungs- und –finanzierungsgesetz. Über 40 Verordnungen werden auf denselben Zeitpunkt neu erlassen oder geändert.
Das neue Finanzausgleichsgesetz fördert die bedarfsgerechte und sparsame Nutzung der Steuergelder. Ein fairer Finanzausgleich sorgt dafür, dass alle Gemeinden ihre Grundaufgaben und ihre Autonomie wahrnehmen können, ohne dass die Gemeindesteuerfüsse übermässig voneinander abweichen. Das neue System sieht einen transparenten, gut planbaren und einfach anwendbaren Finanzausgleich vor, der die Gemeindeautonomie stärkt. Die ausgewiesenen Zentrumslasten der beiden Grossstädte Zürich und Winterthur werden im bisherigen Umfang ausgeglichen. Der Kanton übernimmt damit eine zusätzliche Belastung: Im Jahr 2012 beträgt der Aufwand für den neuen Finanzausgleich in der Staatsrechnung netto 283 Millionen Franken. Das sind 131 Millionen Franken mehr als 2011.
Im Gesundheitswesen kommt es ab Januar 2012 mit dem Spitalplanungs- und –finanzierungsgesetz zu einer Entflechtung der Finanzströme, die Auswirkungen auf den Staatshaushalt hat: Während die Gemeinden die Langzeitpflege neu ohne kantonale Beteiligung finanzieren werden, wird der Kanton die Gemeinden von der Mitfinanzierung der Spitäler entlasten. Das führt beim Kanton zu Zusatzkosten von 255 Millionen Franken.
Die im Anhang veröffentlichte Liste führt sämtliche Erlasse auf, deren Änderung oder Neufassung am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Die Erlasstexte können in der Gesetzessammlung unter www.zhlex.zh.ch oder mit untenstehendem Link eingesehen werden.
(Medienmitteilung der Staatskanzlei)

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