 |
 |
 |
Der Rechtsdienst der Staatskanzlei steht an einer Schnittstelle zwischen Recht und Politik. Er trägt dazu bei, dass sich die Tätigkeit des Regierungsrates im Rahmen der höherrangigen Rechtsnormen (Kantonsverfassung, kantonale Gesetze und Bundesrecht) bewegt.
Er prüft die Anträge der Direktionen an den Regierungsrat im Allgemeinen und insbesondere im Hinblick auf bestehende oder neue Gesetze und Verordnungen.
Der Rechtsdienst beobachtet und beurteilt die Anträge der Direktionen laufend in rechtlicher Hinsicht zuhanden des Regierungsrates. Dies schliesst eine eingehende Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Direktionen mit ein. Sodann bereitet die Rekursabteilung die meisten Anträge zu den Entscheiden des Regierungsrates im verwaltungsinternen Rekursverfahren vor.
|
 |
 |
|
|
|
|
 |
|
 |