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Regierungsrat führt Leinen- und Maulkorbpflicht für vier Hunderassen ein
Der Regierungsrat ist erschüttert über den tragischen Vorfall vom 1. Dezember 2005, an dem ein sechsjähriger Kindergartenschüler von drei Pitbull-Terriern angefallen und tödlich verletzt worden ist. Er spricht der Familie des Opfers seine Anteilnahme aus. Als Sofortmassnahme wird der Regierungsrat für eine befristete Dauer im öffentlich zugänglichen Raum eine Leinen- und Maulkorbpflicht für vier Hunderassen einführen. Diese Massnahme soll so lange gelten, bis definitive Massnahmen ausgearbeitet sind und umgesetzt werden können. Weiter wird den Gemeinden sowie den Hundehalterinnen und Hundehaltern je eine Kurzinformation zur Verfügung gestellt, die die bestehenden Regeln in Erinnerung rufen.

Das Hundegesetz von 1971 enthält verschiedene repressive Vorschriften zur Verhinderung von solchen Ereignissen. Gemäss Paragraf 9 und 10 dürfen Hunde an gewissen Orten überhaupt nicht, an anderen nur an der Leine mitgeführt werden. Läufige, bissige und kranke Hunde sind stets anzuleinen und bissige Hunde müssen überdies einen Maulkorb tragen. Auf Fachanordnung der Bezirkstierärzte kann die Gemeinde verfügen, dass ein Hund, der für Mensch und Tier gefährlich ist, abgetan werden muss.

Angesichts der heutigen Mobilität macht es Sinn, wenn Vorschriften zu Zucht und Haltung möglichst gesamtschweizerisch einheitlich gelten und Kantone und Gemeinden sich schwergewichtig auf den Vollzug konzentrieren. In diesem Sinne hat das Bundesamt für Veterinärwesen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende Januar 2006 ein Massnahmenpaket zum Schutz vor gefährlichen Hunden vorschlägt. Die Zürcher Kantonstierärztin ist in der Arbeitsgruppe vertreten.

Der Regierungsrat hat das weitere Vorgehen diskutiert und die folgenden Massnahmen beschlossen
  • Als Sofortmassnahme wird für eine befristete Dauer im öffentlich zugänglichen Raum für die vier Hunderassen American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier eine Leinen- und Maulkorbpflicht im Kanton Zürich eingeführt. Die entsprechende Verordnungsänderung soll an der nächsten Regierungsratssitzung beschlossen und sofort in Kraft gesetzt werden. Die Änderung soll gelten, bis definitive Massnahmen in Kraft treten können.
  • Den Gemeinden wird neben der bereits bestehenden „Wegleitung für die Gemeinden zum Vollzug des Hundegesetzes“ des Veterinäramtes eine Kurzinformation zur Verfügung gestellt.
  • Zudem erhalten die Gemeinden eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften, die jede Hundehalterin und jeder Hundehalter kennen muss. Der Regierungsrat empfiehlt, diese Information in geeigneter Weise zu publizieren.
  • Definitive Massnahmen sollen auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Veterinärwesen und der Kantonstierärzte abgestützt werden, die Ende Januar 2006 vorliegen werden.
  • Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird das kantonale Hundegesetz überarbeitet, abgestimmt auf die Neuerungen im Bundesrecht.
  • Das kantonale Veterinäramt steht als zentrale Auskunfts- und Anlaufstelle für die Gemeinden beim Kanton zur Verfügung.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die konsequente Anwendung der bestehenden Vorschriften zusammen mit den genannten Sofortmassnahmen das Unfallrisiko verringern und dazu beitragen, der Angst der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden entgegenzuwirken, auch wenn das Risiko für Unfälle mit Hunden nie zu hundert Prozent ausgeschlossen werden kann.



Weitere Informationen
Unterlagen anlässlich der Medienkonferenz vom 7. Dezember 2005
Datei : Kurzorientierung für die Gemeinden zur Hundehaltung.pdf Grösse: 41 KB Kurzorientierung für die Gemeinden zur Hundehaltung.pdf (41 KB)
Datei : Hundehaltung: Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen zum Schutz von Menschen und Tieren.pdf Grösse: 38 KB Hundehaltung: Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen zum Schutz von Menschen und Tieren.pdf (38 KB)
Datei : Hundegesetz.pdf Grösse: 35 KB Hundegesetz.pdf (35 KB)
Datei : Hundeverordnung.pdf Grösse: 32 KB Hundeverordnung.pdf (32 KB)
Datei : Gefährliche Hunde - Wegleitung für die Gemeinden.pdf Grösse: 38 KB Gefährliche Hunde - Wegleitung für die Gemeinden.pdf (38 KB)
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(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 7.12.2005)
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