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Die Vernehmlassung zur Verordnung über den Berufsbildungsfonds ist eröffnet
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Verordnung über den Berufsbildungsfonds gemäss Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz durchzuführen.

An der Volksabstimmung vom September 2008 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zürich das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) mit einem Berufsbildungsfonds angenommen. Dieser Fonds soll neben den bestehenden Branchenfonds sicherstellen, dass auch Betriebe, die keine Lernenden ausbilden, einen Beitrag an die Berufsbildung leisten.

Im Verordnungsentwurf zum Berufsbildungsfonds werden im Wesentlichen die zuständigen Organe bezeichnet sowie die Finanzierung und die Verwendung der Fondsmittel näher festgelegt. Zudem werden darin die Verfahren geregelt.

Bereits auf das Schuljahr 2009/10 hat der Regierungsrat die allgemeine Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz in Kraft gesetzt. Und im Frühjahr dieses Jahres hat er die Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG) in die Vernehmlassung gegeben. Sie wird derzeit ausgewertet und soll auf den 1. Januar 2011 zusammen mit der Verordnung über den Berufsbildungsfonds in Kraft gesetzt werden.

Die Vernehmlassung zum Berufsbildungsfonds dauert bis zum 30. September 2010.


Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Link «Suche», Suchbegriff «Berufsbildungsfonds», verfügbar.


Ansprechperson für Medien heute Freitag, 16. Juli 2010, von 11 bis 12 Uhr:
Marc Kummer, Amtschef Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Telefon 043 259 43 81
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(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 16.7.2010)
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