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Neue Bestimmungen für die Berufsvorbereitungsjahre
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Der Regierungsrat hat, gestützt auf das neue kantonale Einführungsgesetz zum eidgenössischen Berufsbildungsgesetz, eine befristete Verordnung über die Berufsvorbereitungsjahre erlassen. Gleichzeitig tritt auch eine Verordnung des Bildungsrats über die Zulassung zu den Berufsvorbereitungsjahren in Kraft.
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Berufsvorbereitungsjahre dienen der Ausbildung von Jugendlichen, die nach der obligatorischen Schule nicht direkt in eine Lehre übertreten können. Das neue kantonale Einführungsgesetz zum eidgenössischen Berufsbildungsgesetz (EG BBG), nach welchem der Kanton auch die Berufsvorbereitungsjahre harmonisiert, wird auf Beginn des Schuljahres 2009/10 teilweise in Kraft gesetzt. Da die Gemeinden jedoch bereits vor der Inkraftsetzung des EG BBG die Berufsvorbereitungsjahre planen und organisieren sowie Zulassungsentscheide fällen müssen, hat der Regierungsrat eine auf die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 befristete Verordnung über die Berufsvorbereitungsjahre erlassen und die Bestimmungen des EG BBG zu den Brückenangeboten rückwirkend auf den 1. April 2009 in Kraft gesetzt. Die Verordnung darin regelt unter anderem den Kreis der Anbieter von Berufsvorbereitungsjahren, die Angebote, den Rahmenplan, die Aufnahmeverfahren, die Abschlussbeurteilung sowie die Staats- und Elternbeiträge.
Gleichzeitig mit den regierungsrätlichen Bestimmungen hat der Bildungsrat eine Verordnung über die Zulassung zu den Berufsvorbereitungsjahren und die Mindestanforderungen an die Lehrpersonen erlassen. Beide Verordnungen treten rückwirkend auf den 1. April 2009 in Kraft.
Die Bestimmungen werden während der zweijährigen Übergangszeit überprüft und mit allfälligen Anpassungen in die definitiven Ausführungsbestimmungen überführt; sie sollen auf das Schuljahr 2011/12 erlassen werden.
Ansprechperson für Fragen heute Donnerstag, 30. April 2009, von 13 bis 17 Uhr: Ursina Gunsch, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Fachstelle Brückenangebote, Telefon 043 259 77 72, E-Mail ursina.gunsch(at)mba.zh.ch
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(Medienmitteilung des Regierungsrates vom 30.4.2009) |
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